AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Communisystems AG

1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Communisystems AG (nachfolgend „Communisystems“), Gießerstraße 18, 04229 Leipzig; Vorstand Ralf Heipmann; Sitz: Leipzig, eingetragen am Amtsgericht Leipzig, HRB33010; mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben wurde.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher nach §13 BGB als auch Unternehmer nach §14 BGB. Verbraucher nach §13 BGB ist

jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gemäß §14 BGB ist hingegen eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Es liegen ausschließlich die AGB der Communisystems zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Communisystems sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder durch die Communisystems bestätigt worden sind.

(2) Mit der Bestellung der Ware (schriftlich, mündlich oder via Internet) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Die Communisystems kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Erfolgt die Bestellung mündlich oder schriftlich durch Anforderung eines Angebotes durch den Kunden, kommt der Kaufvertrag durch Annahme des Angebots der Communisystems durch den Kunden zustande.

(3) Die Communisystems sendet dem Kunden bei Annahme des Angebotes eine Bestätigung in Textform zu (Bestellbestätigung).

(4) Die Communisystems behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere im Falle von bisher nicht bezahlten Rechnungen, bestehenden Kreditrisiken oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

 

3 Rücktritt

(1) Die Communisystems hat insbesondere in folgenden Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:

(a) bei Nichtverfügbarkeit der Leistung; die Communisystems verpflichtet sich in diesem Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

(b) bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbaren Vorkommnissen, soweit diese es der Communisystems nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistungen zu erbringen;

(c) wenn über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden begründen;

(d) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unlautere Handlungen darstellen.

(2) Bei Schadensersatzansprüchen der Communisystems wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechten steht Communisystems ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 25 % der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

 

4 Preise, Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes von Communisystems angegeben wurde. Sie sind in der Währung EUR angegeben. Sie enthalten keine Spesen-, Verpackungs- oder Versendungskosten, soweit diese anfallen.

(2) Die Legung von Teilrechnungen nach Leistungsfortschritt ist erlaubt.

(3) Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

(4) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung des Geldbetrages, sondern auf dessen Gutschrift auf dem Bankkonto der Communisystems an.

(5) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Communisystems bleibt es vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.

(6) Gerät der Kunde in Verzug, ist die Communisystems berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 10 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist der Communisystems keinen oder einen geringeren tatsächlich entstandenen Zinsschaden nach.

(7) Für jede Mahnung ist die Communisystems berechtigt, einen pauschalierten Mahnkostenbetrag i.H.v. 10,00 EUR gegenüber dem Kunden geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist keinen oder einen geringeren Aufwand bei Communisystems nach.

(8) Communisystems ist berechtigt, die Annahme von Wechseln oder Schecks zu verweigern.

(9) In den Fällen des Zahlungsverzuges ist die Communisystems wegen aller Forderungen berechtigt, Sicherheiten nach ihrer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten. Die Communisystems behält sich weiterhin das Recht vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(10) Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung der Communisystems nicht zulässig.

(11) Im Falle einer widerrufsbedingten Rücksendung paketversandfähiger Ware trägt Communisystems die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn er diese mit DHL unter Verwendung des Rücksende-Aufklebers „DHL-Retour“ zurücksendet, den er im Internet unter www.ipumstellungeinfach.com erhält. Nutzt der Kunde den vorstehend beschriebenen Weg der Rücksendung der Waren mit DHL nicht, trägt er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

5 Lieferung der Ware

(1) Der Liefertermin sowie der Leistungszeitpunkt werden zwischen der Communisystems und dem Kunden vereinbart. Sollte dieser Termin aus Gründen, die die Communisystems nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, kann auch kurzfristig ein neuer Termin vereinbart werden. Der Kunde wird entsprechend rechtzeitig informiert werden. Der Kunde kann aus einer solchen Terminverschiebung keine Rechteherleiten.

(2) Wird der Liefertermin oder der Leistungszeitpunkt auf Wunsch des Kunden um mehr als vier Wochen verschoben, ist die Communisystems berechtigt, von dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Bestellwertes zu fordern.

(3) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von der Communisystems liegende und von ihr nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden die Communisystems für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet.

(4) Vereinbarte Liefertermine oder Leistungszeitpunkte gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin installiert und dem Kunden zur Nutzung übergeben wurde.

(5) Die Communisystems ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei sie die dadurch verursachten zusätzlichen Lieferkosten trägt.

(6) Zur Abnahme der von Communisystems erbrachten Leistungen wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Leistungen im Rahmen des Auftrages erbracht und übergeben wurden und der Auftrag abgeschlossen ist.

(7) Bewirkt Communisystems nach der Übergabe des Projektes vereinbarte Leistungen an den Kunden, werden diese Leistungen gesondert und auf der Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste von Communisystems in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde hat mit Communisystems diesbezüglich einen gesonderten Vertrag (z. B. in Form eines Wartungsvertrages) geschlossen.

 

6 Lieferart, Versicherung und Gefahrübergang

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bestimmt die Communisystems die angemessene Lieferart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

(2) Soweit für die Lieferung ein Transportunternehmen beauftragt wird, schuldet die Communisystems nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen. Für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen ist die Communisystems nicht verantwortlich.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen oder an den Kunden auf den Kunden über.

 

7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist gegenüber der Communisystems, Ihren Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen verpflichtet, den Zugang zu den Service- und Technikeinrichtungen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen, wenn und soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet Communisystems, Ihren Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen den Zugang zu den Service- und Technikeinrichtungen innerhalb des Gebäudes ermöglichen, wenn und soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflicht durch Communisystems, so hat Communisystems den Anspruch an entsprechende Anpassung der Vergütung, wenn ihr hierdurch Mehraufwendungen entstanden sind.

 

8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Communisystems behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) für die betreffende Ware vor.

(2) Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Communisystems nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiterzuverkaufen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an Communisystems ab.

(3) Wird die Ware mit anderen, der Communisystems nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt die Communisystems an der neuen Sache gem.§§ 947, 948 BGB das Eigentum im Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben. Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.

(4) Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Communisystems zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen, ohne dass es hierzu einer weiteren Fristsetzung oder der Einhaltung der weiteren in §323 Abs. 2 BGB bestimmten Voraussetzungen bedarf.

(5) Der Kunde hat Communisystems unverzüglich mitzuteilen, wenn

(a) Dritte durch Beschlagnahme, Arrest, Pfändung, Ausübung des Vermieterpfandrechts o.ä. Rechte an dem Sicherungseigentum von Communisystems geltend machen, die das Eigentum und/oder den mittelbaren Besitz der Communisystems beeinträchtigen oder gefährden; der Kunde verpflichtet sich, auf das Eigentum von Communisystems hinzuweisen.

(b) er einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat.

(6) Hard-und Software, die für Test-und Vorführzwecke geliefert wurde, bleibt im Eigentum von Communisystems. Sie darf vom Kunden nur im Rahmen der besonderen Vereinbarung mit Communisystems genutzt werden. Diese Vereinbarung darf zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf des zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes sind alle Teile der Hard- und Software auf Kosten des Kunden unaufgefordert an Communisystems zurückzugeben. Sollten von der zur Verfügung gestellten Software Kopien angefertigt worden sein, so sind diese nach Ablauf des Nutzungsrechtes zu vernichten. Dies gilt auch, wenn für Software vertraglich ein begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

 

9 Gewährleistung

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von der Communisystems zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Die Communisystems kann zwischen der Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Dies wird dem Kunden gegenüber nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel entsprechend mitgeteilt. Die Communisystems kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(2) Der Kunde hat die Pflicht, die übergebene Kaufsache und/oder erbrachte Dienstleistungen unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und der Communisystems in Textform mitzuteilen. Rechtliche Nachteile erwachsen dem Kunden bei Unterlassung jedoch nicht. Etwaige kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben von dieser Bestimmung unberührt. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung durch Communisystems nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Sind festgestellte Mängel auf eine fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen, die der Kunde zu vertreten hat, sind die Kosten der Überprüfung ebenfalls vom Kunden zu tragen. Voraussetzung für die Mangelbeseitigung ist ferner, dass der angezeigte Mangel reproduzierbar ist.

(3) Falls die Nacherfüllung gemäß § 8 (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder die Communisystems die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung. Für Teillieferungen gilt dies entsprechend. Die kurze Verjährungsfrist gemäß Satz 1 gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

(5) Gegenüber Unternehmern gilt weiter Folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel der Communisystems nicht

(a) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder

(b) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

 

10 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

11 Datenschutz

(1) Communisystems verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Sie verpflichtet sich weiter, auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.

(2) Communisystems erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden in automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, insbesondere Bestandsdaten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 95 TKG, § 14 TMG, und Nutzungs- und Abrechnungsdaten gemäß § 15 TMG, §§ 96, 97 TKG, sofern zutreffend.

(3) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. Angaben berichtigen, sperren bzw. löschen zu lassen (§§ 34, 35 BDSG).

(4) Im Rahmen der Geschäftsabwicklung, insbesondere bei der Bestellabwicklung, bedient sich Communisystems auch Dritter, dafür im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG beauftragter Unternehmen.

(5) Communisystems ist mit Einwilligung des Kunden auch berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zu eigenen telefonischen und schriftlichen Informations-, Marketing- und Marktforschungszwecken über Produkte, Dienstleistungen und Aktionen aus dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologie und dazu gehörenden Dienstleistungen zu nutzen oder die Daten, die Informations-, Marketing und Marktforschungszwecken dienen, an Vertragspartner zu übermitteln. Die Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden durch Communisystems oder deren Übermittlung an Vertragspartner ist nur im Rahmen der genannten Zwecke zur Kontaktaufnahme per E-Mail, Newsletter, SMS und MMS, Post, Fax, Flyer, mittels Katalogen, über Social Networks, Telefon oder persönliche Besuche möglich. Der Kunde ist berechtigt, der Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu genannten Zwecken durch Communisystems oder Dritte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Der Widerruf kann per E-Mail an info@communisystems.com oder postalisch an Communisystems-Care GmbH, Gießerstraße 18, 04229 Leipzig erfolgen.

(6) Communisystems behält sich vor, im Einzelfall die Bonität, Identität des Kunden zu überprüfen.

(7) Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ / Ort) werden genutzt, um bei Bedarf mit Kreditauskunftsfirmen eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Die Datenübermittlung schließt Informationenaufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens ein (Forderungsdaten gem. §28a BDSG). Die Auskunfteien speichern und verarbeiten die Daten zum Zweck der Erstellung von Informationen zur Bonitätsbeurteilung für ihre Kunden und übermitteln diese Daten an ihre Kunden, welche ein berechtigtes Interessenachweisen. Kunden sind andere Wirtschaftsteilnehmer, die Leistungen gegen Kredit gewähren. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Kunde kann sich über das Ergebnis der Anfrage informieren.

(8) Communisystems verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsverbindung erhobenen Daten bzw. zur Kenntnis gelangten betriebsspezifischen Informationen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung entweder datenschutzgerecht zu vernichten oder weiter gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

(9) Durch die Anerkennung der AGB erklärt sich der Kunde mit der Speicherung, Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung seiner Daten im vorbezeichneten Rahmen einverstanden. Er ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben verändern bzw. löschen zu lassen und die Einwilligung zur Datennutzung zu widerrufen, z.B. per E-Mail an info@communisystems.com oder postalisch Communisystems-Care GmbH, Gießerstraße 18, 04229 Leipzig erfolgen.

(10) Communisystems ist berechtigt, den Kunden, welche Unternehmer sind, als Referenz zu nennen und dafür auch dessen Firmenlogo zu verwenden. Der Kunde kann der Nennung und Verwendung zu jedem Zeitpunkt widersprechen.

(11) Communisystems weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass auch andere Teilnehmer am Internet unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren oder abzuhören.

(12) Communisystems setzt technische, organisatorische und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen ein, um die derzeitige Sicherheit von Bestands und Verkehrsdaten zu gewährleisten und diese vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust oder Zerstörung durch Dritte zu schützen. Die genutzten Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen werden entsprechend dem Stand der Technik fortlaufend verbessert und angepasst. Trotz aller Bemühungen um ein Höchstmaß an Datensicherheit kann Communisystems keine Haftung für rechtswidrige Eingriffe Dritter übernehmen.

(13) Ausführliche Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Diese ist unter www.communisystems.com/datenschutz einsehbar.

 

12 Streitbeilegungsverfahren

(1) Communisystems ist zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern über Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

www.verbraucher-schlichter.de

(2) Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.

 

13 Schlussbestimmungen

(1) Der zwischen der Communisystems und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

(2) Communisystems darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Liefer- und Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von Communisystems bleiben hiervon unberührt.

(3) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Gerichtssitz, Leipzig. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(5) Änderungen der AGB sind dem Kunden alsbald mitzuteilen. Der Kunde hat das Recht, gegen diese Änderungen Widerspruch einzulegen. Sollte binnen eines Monats ab Bekanntgabe der AGB-Änderung kein Widerspruch durch den Kunden erfolgen, so gelten die Änderungen als anerkannt.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Stand: 20.06.2018