Mit der Einigung auf den DigitalPakt 2.0 sichern Bund und Länder die technologische Zukunft der Schulen. Für Schulträger bedeutet dies eine Fortführung der Investitionen mit einem neuen Fokus auf Support, Wartung und administrativer Entlastung.
Was ist passiert? Nach dem Auslaufen des ersten DigitalPakts im Jahr 2024 herrschte lange Unklarheit über die Anschlussfinanzierung. Im Dezember 2025 erzielten Bund und Länder die politische Einigung auf den DigitalPakt 2.0. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 stehen erneut fünf Milliarden Euro bereit. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde rückwirkend zum 1. Januar 2025 ermöglicht, um Investitionsstopps zu vermeiden.
Die Digitalisierung ist kein einmaliges Projekt, sondern eine Daueraufgabe. Während die erste Phase die Hardware-Basis schuf, rückt nun der nachhaltige Betrieb in den Fokus. Ob kommunaler Schulträger, kirchlicher Träger oder Betreiber von Fachschulen (z. B. im Bereich Pflege oder Technik): Die technologische Ausstattung ist heute ein entscheidender Faktor für die Standortattraktivität und die Qualität der Ausbildung. Förderberechtigt sind alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Dies umfasst:
- – Staatliche Regelschulen (Grund-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien)
- – Berufsbildende Zentren und Meisterschulen
- – Staatlich anerkannte Ersatzschulen (z. B. Schulen in freier Trägerschaft).
Der DigitalPakt 2.0 geht über die reine „Endgeräte-Beschaffung“ hinaus. Gefördert werden nun verstärkt:
- – IT-Administration und Support: Die Finanzierung von Fachpersonal oder externen Dienstleistern zur Wartung der Infrastruktur.
- – Unterrichtsentwicklung: Didaktische Konzepte und die Fortbildung von Lehrkräften.
- – Länderübergreifende Vorhaben: Gemeinsame Plattformen und Cloud-Lösungen, um Insellösungen zu vermeiden.
Der größte Vorteil liegt in der Entbürokratisierung: Durch pauschalierte Zuweisungen an die Schulträger und standardisierte Antragsverfahren soll der Mittelabfluss deutlich beschleunigt werden. Trotz der Einigung variieren die konkreten Förderrichtlinien je nach Bundesland. Viele Träger sind unsicher, wie sie den Eigenanteil (in der Regel 10 % bis 50 %) finanzieren und wie sie die langfristigen Folgekosten (Lizenzen, Ersatzbeschaffung) in ihre Haushalte integrieren sollen.
Prüfen Sie Ihre strategische Aufstellung mit diesen Fragen:
- – Ist unser Medienentwicklungsplan aktuell und bildet er die Bedarfe für die kommenden fünf Jahre realistisch ab?
- – Haben wir eine klare Trennung zwischen investiven Fördermitteln und den laufenden Betriebskosten für IT-Support etabliert?
- – Sind unsere Beschaffungsprozesse auf die neuen, vereinfachten Pauschalzuweisungen vorbereitet?
- – Nutzen wir bereits Synergien durch die zentrale Verwaltung mehrerer Schulstandorte (Managed Workplace Modelle)?
Was ist zu tun?
- Medienentwicklungsplan (MEP) validieren: Aktualisieren Sie Ihre technisch-pädagogischen Konzepte, da diese weiterhin die Grundvoraussetzung für jeden Förderantrag sind.
- Support-Strukturen professionalisieren: Prüfen Sie, ob die Administration durch internes Personal oder durch spezialisierte externe Partner (Managed Services) effizienter abgebildet werden kann.
- Frühzeitige Budgetplanung: Stellen Sie die notwendigen Eigenmittel für die Förderperiode 2026–2030 in Ihren Haushaltsplänen bereit.
- Markterkundung und Rollout-Planung: Nutzen Sie die Zeit bis zum offiziellen Programmstart 2026 für die Planung großer Hardware-Rollouts, um Lieferengpässe zu umgehen.
Möchten Sie wissen, ob Ihre IT-Struktur und Ihre Konzepte den Anforderungen des DigitalPakts 2.0 entsprechen? Unsere Experten unterstützen Sie bei einer strukturierten Analyse Ihrer Infrastruktur und begleiten Sie bei der Planung nachhaltiger Administrationslösungen. Gemeinsam sichern wir die digitale Zukunftsfähigkeit Ihrer Bildungseinrichtung – sachlich, strukturiert und ohne administrativen Ballast.